Hinweisgebersystem
Als Anlaufstelle für Hinweisgebende steht bei Instrument Systems eine externe Ombudsperson zur Verfügung. Diese erfüllt die Anforderungen an interne Meldestellen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz. Instrument Systems versichert, dass jede Meldung, die im guten Glauben abgegeben wird, vertraulich und respektvoll behandelt wird.
Das Hinweisgebersystem dient zugleich als Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Es ermöglicht somit auch Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, die durch das wirtschaftliche Handeln von Instrument Systems selbst oder durch unmittelbare oder mittelbare Zulieferer entstehen können.
Jeder Hinweis wird ordnungsgemäß registriert und dokumentiert. Die Untersuchungen unterliegen dem Grundsatz des fairen Verfahrens und sind der Objektivität verpflichtet, um eine unparteiische Entscheidung zu ermöglichen. Für alle betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Verstoß nachgewiesen ist.
Wir reagieren mit Nachdruck auf festgestelltes Fehlverhalten. Gegebenenfalls schaltet Instrument Systems die zuständigen Behörden ein.
Wir nehmen so schnell wie möglich Kontakt mit Hinweisgebenden auf. Innerhalb von sieben Tagen erfolgt eine Eingangsbestätigung und innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über den Abschluss oder den aktuellen Stand des Verfahrens.
Instrument Systems duldet keinerlei Benachteiligungen von Hinweisgebenden aufgrund ihrer Meldung und schützt jeden, der sich in gutem Glauben zu Wort meldet – auch dann, wenn sich ein Anliegen als unbegründet erweisen sollte.
Ombudsmann
Attorney-at-Law Jörn Beyer
HLP.Heiermann Losch Rechtsanwälte
Marienstraße 9-11
30171 Hannover
Germany
Tel.: +49 511 262 938-52
Fax: +49 511 262 938-99
E-Mail: joern.beyer@hlp-rae.de